Neue Regelung zur Taping-Pflicht während der Corona-Krise

Neue Regelung zur Taping-Pflicht während der Corona-Krise

Die ESMA (European Securities and Markets Authority) hat in einem Public Statement vom 20.03.2020 bekannt gegeben, dass unter bestimmten (engen) Voraussetzungen von einem sogenannten Taping ausnahmsweise abgesehen werden kann. Klingt nach guten Nachrichten für freie Finanzdienstleister, welche bis August 2020 eine sichere Aufzeichnung von Beratungsgesprächen gewährleisten müssten – oder? Sieht ein Institut vom Taping ab, sind allerdings entsprechende Ersatzmaßnahmen zu treffen, worauf die ESMA in ihrem Public Statement ausdrücklich hinweist.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit einer ergänzenden Stellungnahme vom gleichen Tag darauf hingewiesen, dass sie die sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergebenden Pflichten nicht durch einen Dispens aussetzen kann. Jedoch werden Verstöße gegen die im Zusammenhang mit Kunden bestehenden Pflichten – wie beispielsweise ein Absehen von der nach § 83 Abs. 3 WpHG erforderlichen Telefonaufzeichnung – im Rahmen der aktuellen Corona-Krise entsprechend gewertet. Die BaFin und die ESMA stellen klar, dass dies nicht bedeutet, dass sämtliche Dokumentations- / Informationspflichten ausgesetzt werden. Vielmehr ist das betroffene Wertpapierdienstleistungsunternehmen gehalten, geeignete Ersatzmaßnahmen zu treffen, welche entstehende Dokumentations- oder Informationslücken schließen und der Kunde hierüber informiert wird. Durch diese Aufsichtsmaßnahmen soll die Funktionalität der Institute gewährleistet werden, wenn aufgrund kurzfristig eingerichteter Home-Office-Lösungen die Telefonaufzeichnungspflichten nicht gewährleistet werden kann.

Schlussendlich bedeutet dies, dass eine Telefonaufzeichnung stattfinden muss, wenn dies technisch möglich ist. Nur in denjenigen Fällen, in denen eine Aufzeichnung nicht erfolgen kann, darf ausnahmsweise auf eine (stichpunktartige) Mitschrift des Gesprächs ausgewichen werden, worauf der Kunde hinzuweisen ist.

Hier kommt PhoneRecorder als unabhängiger und leicht von zuhause aus durchführbarer Dienstleister ins Spiel! Denn wir bieten bereits seit über 2 Jahren die Möglichkeit, die Taping-Pflicht von überall aus zu erfüllen. Mit der neu eingebauten BackUp-Funktion haben Sie außerdem jederzeit die Möglichkeit Ihre kompletten Daten zu sichern.

Registrieren Sie sich jetzt bei PhoneRecorder um auch in der derzeitigen Situation reibungslose Beratungsgespräche zu führen!