Viel Erfolg in 2020 mit PhoneRecorder

Gutes neues Jahr 2020 mit PhoneRecorder!

Machen Sie 2020 zum Jahr Ihres Erfolgs mit PhoneRecorder.
Wie bereits in vielen Medien angekündigt und hier nachlesbar, wird die Aufzeichnungspflicht zum 1. August 2020 für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO zur Pflicht. Dies ergibt sich durch die geänderte Finanzvermittlungsverordnung (FinVermV).

Uns ist bewusst, dass dies eine Umstellung und Mehraufwand für Finanzvermittler darstellt, aber diese Änderung bringt auch neue Chancen mit sich. Dokumentieren Sie ihre hochwertige Beratung und heben Sie sich von der Konkurrenz ab.

Nutzen Sie für die Aufzeichnung PhoneRecorder, die flexibleste, einfachste und fairste Lösung im Markt und bleiben Sie nicht nur im Büro, sondern auch im Auto und unterwegs produktiv!

Finanzvermittler-Hotline

Für unsere Kunden und Interessenten aus dem Finanzvermittlungsbereich haben wir eine separate Finanzvermittler-Hotline eingerichtet, an der wir alle Fragen rund um die Aufzeichnungspflicht und die Verwendung von PhoneRecorder beantworten (keine Rechtsberatung). Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen aller Art und auch bei der ersten Verwendung von PhoneRecorder.

Finanzvermittler-Hotline: +49-89-999500098

Montag – Freitag: 9:00 – 18:00 Uhr.
Falls wir mal nicht erreichbar sein sollten, rufen wir umgehend zurück.

Innovationen in 2020

Für das Jahr 2020 planen wir neue Funktionen und bleiben weiterhin für Sie als Ihr Cloud-Anbieter in Deutschland innovativ. Nutzen Sie die Vorteile eines Evergreen-Cloud-Dienstes ohne für Updates bezahlen zu müssen.

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