Sebstverpflichtung

Zu was wir uns verpflichten

Zu was wir uns verpflichten

In diesem Artikel möchten wir uns an Finanzvermittler richten – dabei werden wir vor allem unsere Pflichten Ihnen und dem Gesetz gegenüber vorstellen.

Ernsthaftigkeit ist uns bewusst

Wir sind uns bewusst, dass die bevorstehenden Änderungen in der Finanzvermittlerordnung keine Kleinigkeit ist und hier im Wesentlichen eine Umkehrung der Beweislast stattfindet. Von den “Beweisen”, welche die Anrufaufzeichnungen darstellen, wird  viel abhängen. Kundenbeziehungen, Existenzen, Freundschaften und Ihr Seelenfrieden. Die Bedeutung ist groß und wir nehmen Ihnen gerne eine Sorge ab. Zu was wir uns verpflichten, erfahren Sie nachfolgend im Detail.

Die bevorstehenden Änderungen mit Wortlaut des Gesetzestext können Sie in einem früheren Blogartikel hier und im Bundesgesetzblatt hier nachlesen.

Zu was wir uns verpflichten

Wir verpflichten uns im Wesentlichen zu zwei Dingen:

  1. Ihnen die technische Grundlage zu bieten, um komplett konform mit Markets in Financial Instruments Directive II (Mifid II), der Finanzvermittlungsverordung und anderen Anforderungen sein zu können. Dies ist die Anforderung und die Pflicht. Durch die Maßnahmen wie im Artikel “Kann Cloud sicher sein?” beschrieben, erhoffen wir, Ihr Vertrauen zu verdienen.
  2. Zur Unabhängigkeit
    10 Jahre sind eine lange Zeit und Ihre Absicherung soll bestehen – unabhängig von Haftungsdächern, Maklerpools oder sogar Angestelltenverhältnissen. Es gibt mit Sicherheit auch andere Möglichkeiten der Anrufaufzeichnung, aber es sollte auch immer geklärt sein, wie Sie im Bedarfsfall in vielen Jahren und evtl. auch in anderen beruflichen Verhältnissen an Ihre Aufzeichnungen kommen und damit arbeiten können. Wir als PhoneRecorder verpflichten uns zur Unabhängigkeit.

Im Detail drückt sich das durch sehr viel mehr aus:

  • Revisionssichere Aufbewahrung Ihrer Gesprächsaufzeichnungen für 10 Jahre nach MifiD II
  • Konformität nach Datenschutzgundverordnung (DSGVO) sowie der zu Grunde liegenden General Data Protection Regulation der EU.
  • Zugriff auf das PhoneRecorder-Portal mit Ihren Gesprächsnotizen, Benutzerverwaltung, Backup- und Download-Funktion, Programmierschnittstelle (API) und vielem mehr für mindestens 10 Jahre.
  • Hosting auf Servern in Deutschland
  • Strikte Zugangskontrolle
  • Strikte Berechtigungskontrolle
  • Sorgfältiger Umgang mit Vertragsdokumenten
  • Beobachten der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Anrufaufzeichnung und ggf. zeitnahe Anpassung der Dienstleistungen mit Information an Sie
  • Sorgfältige Auswahl, Überprüfung und Schulung des Personals in den Belangen Datenschutz, sicherer Umgang mit Berechtigungen uvm.

Mehr Details zu unseren Verpflichtungen uns Selbtverpflichtung finden Sie in unseren Lizenzbestimmungen mit integriertem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag hier.

All diese Leistungen sind im Preis pro Aufzeichnung enthalten und es fallen keine weiteren Kosten für Sie an.

Diese Verpflichtungen gelten natürlich auch auf die drei kostenlosen Gesprächsaufzeichnungen, mit denen Sie gerne unsere Plattform ausprobieren können. Sie dienen auch der Übung, sodass Sie sich vorbereiten und den Ablauf üben können. Wir sind bereit und freuen uns auf diese verantwortungsvolle Partnerschaft mit Ihnen.

Ihre Expertise + PhoneRecorder = Professionelles und perfekt abgesichertes Kundenerlebnis

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