3, 2, 1 – Der Countdown läuft: Ab 1.8.2020 herrscht Aufzeichnungspflicht

3, 2, 1 – Der Countdown läuft: Ab 1.8.2020 herrscht Aufzeichnungspflicht

Im Trubel der heutigen Zeit gehen manche Sachen unter. Langsam aber sicher rückt jedoch ein Datum für Finanzdienstleister immer mehr in den Vordergrund. Denn ab dem ersten August herrscht laut der FinVermV – der neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung – die Tapingpflicht für Beratungsgespräche. Der Telefonmitschnitt wird ausserdem auch für Anlageberater und -vermittler Pflicht.

Und was nun?

Hier sind Anbieter und Hersteller von Telefonmitschnitt-Lösungen gefragt. Denn obwohl es heute eine Reihe von Systemen gibt, die die technischen Anforderungen an Mitschnitte erfüllen, muss die Umsetzung auch den rechtlichen und regulatorischen Bedingungen standhalten. Im Sinne eines wirksamen Anlegerschutzes sind die Aufnahmen vor unbefugtem oder missbräuchlichem Zugriff und vor Manipulationen zu schützen. Hier möchte man als Finanzdienstleister auch nicht das Risiko vom Gebrauch von Systemen mit mangelnden Sicherheitsfeatures eingehen!

Hier können ein Passwortschutz und verschlüsselte Speicherung, die eine nachträgliche Veränderungen der Mitschnitte nicht zulässt, ihre Dienste leisten. Hier kommt PhoneRecorder (phonerecorder.eu) als schlanke kostengünstige Lösung ohne laufende Kosten ins Spiel! Denn wir bieten bereits seit über 2 Jahren die Möglichkeit, die Taping-Pflicht von überall aus zu erfüllen, und das mit allen erforderlichen Sicherheitsanforderungen. Mit der neu eingebauten BackUp-Funktion haben Sie außerdem jederzeit die Möglichkeit Ihre kompletten Daten in einer Datei zu sichern.

Taping ist in anderen Branchen bereits fest etabliert

In vielen Branchen und Unternehmen ist der Telefonmitschnitt als Mittel zur Qualitätssicherung längst etabliert. Im Kundenservice etwa, um die Qualität der Kommunikation zu bewerten und zu dokumentieren oder um Rechtssicherheit bei telefonischen Absprachen herzustellen. Nun steht die gesamte Finanzbranche bei Anlagegeschäften künftig in der Taping-Pflicht. Ob Gebot oder guter Wille, letztlich profitiert von den Bestimmungen der Kunde. Wir aber sorgen dafür, dass auch Sie das Beste aus der Aufzeichnungspflicht herausholen!

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