Info für Finanzberater: Warum und was muss aufzeichnet werden

Info für Finanzberater: Warum und was muss aufzeichnet werden

Die Aufzeichnung soll in erster Linie dokumentieren, ob und wie der Kunde über die Chancen und Risiken des empfohlenen Geschäfts beziehungsweise über die Eigenschaften der empfohlenen Finanzinstrumente informiert wurde. In der Regel wissen aber weder Kunde noch Berater zu Beginn eines Telefonats, in welche Richtung sich dieses entwickeln wird. Gerade dieser Prozess, die Entwicklung einer geeigneten Empfehlung aus den Anliegen des Kunden, ist aber von entscheidender Bedeutung für die spätere Rekonstruktion der Beratung.

Deswegen sollte die Aufnahme grundsätzlich sofort gestartet werden, sobald sich das Gespräch in Richtung Wertpapierdienstleistung entwickelt. Bei spezialisierten Wertpapier-Hotlines muss der Mitschnitt sogar das gesamte Gespräch von Beginn an umfassen. Die Aufzeichnungspflicht wirkt damit der besonderen Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes in einem Telefongespräch entgegen.

Auch wenn keine Beratung stattfindet, sondern der Kunde auf eigenen Wunsch beratungsfrei handelt, erfüllen die Aufzeichnungen eine wichtige Beweisfunktion. Sie sind zwar im beratungsfreien Geschäft auf eine Zusammenfassung des Geschäftsabschlusses und einen Hinweis auf die Beratungsfreiheit beschränkt. Dennoch ist damit nachvollziehbar, was genau der Kunde kaufen oder verkaufen wollte – und ob der Finanzberater den Auftrag richtig und vollständig erfasst hat.

Oft sind es gerade diejenigen persönlichen Umstände, die außerhalb des Rahmens „Risikobereitschaft – Anlagehorizont – Kenntnisse und Erfahrungen“ liegen, die maßgeblich über die Qualität einer Anlageempfehlung bestimmen: Stehen außergewöhnliche Ausgaben an, etwa für die Pflege naher Angehöriger? Haben die Kinder finanzielle Probleme und benötigen Unterstützung? Solche privaten Details können für die Auswahl der richtigen Kapitalanlage entscheidend sein. Im Streitfall ist es daher ungemein wichtig, ob der Kunde solche Anliegen geäußert und der Berater sie bei seiner Empfehlung berücksichtigt hat.

Läuft aber – wie in der überwältigenden Mehrheit der Fälle – alles reibungslos, sollten solche Informationen im geschützten Vertrauensraum zwischen Berater und Kunden verbleiben. Aus diesem Grund sehen die gesetzlichen Regelungen sehr hohe Standards zum Schutz der Aufzeichnungen vor.

Andererseits bieten die Aufzeichnungen für beide Seiten eine erhebliche zusätzliche Sicherheit. Im Gegensatz zu einer schriftlichen Zusammenfassung, bei der entscheidende Gesprächsinhalte verloren gehen können, haben die Berater wie auch der Kunde nun die Gewissheit, dass alle besprochenen Anliegen nachweisbar dokumentiert sind. Und im Streitfall besteht eine eindeutige Beweislage, so dass es künftig seltener zu langwierigen Auseinandersetzungen kommen dürfte.

Bedenkt man zudem die zunehmende Bedeutung elektronischer Kommunikationskanäle, stellen die neuen Aufzeichnungspflichten eine begrüßenswerte Entwicklung dar – ein Sicherheitsnetz für alle Beteiligten.

 

Quelle: BaFin